Vorbemerkung: Ich bin ausdrücklich nicht der Überzeugung, dass die Bielefelder Stadtverwaltung eine rassistische Grundstruktur hat. Gleichwohl gibt es durchaus Rassismus und es gibt zum Teil Strukturen, die mindestens als menschenunfreundlich zu bezeichnen sind.
Worum geht es?
- In der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) Bielefeld wurde ein Mitarbeiter mit schwarzer Hautfarbe von einer Vorgesetzten mit weißer Hautfarbe rassistisch diskriminiert
- Seit 2016 gab es damit inklusive diesem drei öffentlich gewordene Vorfälle, die alle den Bereichen Menschenverachtung und/oder Rassismus zuzuordnen sind:
- Im Sommer 2016 machte die Zentrale Ausländerbehörde bundesweit Schlagzeilen. An der Pforte war auf einem Schild zu lesen: „Wer hier meckert, wird erschossen!“
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Quelle: Screenshot nw.de - Im Herbst 2016 wurde in der ZAB ein zweites Schild beanstandet. Über einer nummerierten Handgranate war zu lesen: „Beschwerdeabteilung, bitte Nummer ziehen“.
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Quelle: Screenshot nw.de
- Die Stadtverwaltung (Oberbürgermeister) verkündet in einem Statement zum aktuellen Fall, dass sie den Vorfall bedauert und es in keiner Form den Tatsachen entspricht, dass fremdenfeindliche und rassistische Äußerungen und/oder Handlungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter üblich oder vielleicht sogar geduldet sind
- Die Stadtverwaltung präzisiert in einer fünfseitigen Infovorlage ihre Auffassung, dass sie keine Hinweise für ein möglicherweise diskriminierendes Verhalten von Führungskräften oder Mitarbeitern hat. Es gibt für die Stadtverwaltung auch keine Hinweise auf eine rassistische Grundhaltung einzelner Vorgesetzter oder Mitarbeiter.
In den letzten Wochen nach Bekanntwerden des aktuellen Vorfalls meldeten sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung, Organisationen der Geflüchtetenhilfe und einzelne ehrenamtlich wirkende Privatpersonen bei mir und schilderten mir eine Vielzahl von rassistischen und menschenverachtenden Vorfällen, Ereignissen, Zitaten und Strukturen.
Mein Fazit:
- Im Gegensatz zur Auffassung der Stadtverwaltung gibt es für mich Hinweise darauf, dass einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung (nicht nur in der ZAB) mindestens über keine Sensibilität im Umgang mit Menschen anderer Herkunft oder mit anderer Hautfarbe als „weiß“ haben. Einzelnen kann man sehr wohl eine rassistische und/oder menschenverachtende Grundhaltung unterstellen.
- Es gibt Hinweise auf Strukturen, die für mich mindestens als menschenunfreundlich zu bezeichnen sind.
- Die in der Infovorlage erwähnten Schulungen, wirken offensichtlich nicht ausreichend.
- Es gibt in der Stadtverwaltung nach meiner Auffassung kein ausreichendes System, um rassistische und/oder menschenverachtende Vorfälle, Ereignisse und Strukturen zu erkennen und gegen diese vorzugehen, wenn sie bislang keine Hinweise darauf hat, wie sie sagt.
Ich glaube nicht, dass die Stadtverwaltung „insgesamt rassistisch strukturiert“ ist, ein Vorwurf, den die Stadtverwaltung auch von sich weist (Infovorlage der Verwaltung vom 18.05.2018). Zwischen den Extremen, „dass es in keiner (sic!) Form den Tatsachen entspricht, dass fremdenfeindliche Äußerungen und Handlungen üblich oder geduldet wären“ (Erste Stellungnahme der Verwaltung am 04.05.2018) und „insgesamt rassistisch strukturiert“ liegen eine Menge Grautöne.
Diese Grautöne müssen in der Verwaltung ankommen, daran müssen wir arbeiten. Erst Erkenntnis führt bekanntlich zu Veränderung.
Die Details:
Ich behandele hier unterschiedliche Bereiche, die eigentlich als Ganzes wahrgenommen werden müssen:
- Der aktuelle individuelle Fall rassistischer Diskriminierung in der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB)
- Beispiele anderer menschenfeindlicher und rassistischer Vorfälle und Ereignisse in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung, nicht nur aber auch in der ZAB
- Menschenfeindliche Strukturen in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung
Zum Hintergrund: Nach der Veröffentlichung des aktuellen Vorfalls in der Zentralen Ausländerbehörde, sprach ich mit mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus verschiedenen Ämtern und Behörden der Stadtverwaltung. Ich sprach mit Vertreterinnen und Vertretern von verschiedenen Organisationen, die im Bereich der Geflüchtetenhilfe tätig sind. Zusätzlich sprach ich mit Einzelpersonen, die mir ihre persönlichen Erfahrungen schilderten. Zum Teil wandten sich diese Menschen von sich aus an mich, zum Teil sprach ich Personen an. Insgesamt führte ich achtzehn Gespräche seit Anfang Mai in dieser Sache.
Gemeinsam mit Klaus Rees traf ich mich auch persönlich mit der von rassistischer Diskriminierung betroffenen Person des aktuellen Falls zu einem Gespräch, welches zweieinhalb Stunden dauerte. In diesem Zusammenhang erhielten wir Einblick in das 14-seitige Protokoll (Stellungnahme), die diese Person im Rahmen seiner Kündigung anfertigte. Des Weiteren erhielten wir Einblick in das Arbeitsgerichts-Urteil.
Ich habe aktuell nicht mit in dieser Sache irgendwie beschuldigten oder betroffenen Personen in der Stadtverwaltung gesprochen, auch nicht mit Leitungspersonen. Weder bin ich Journalist oder Polizist und schon gar nicht Staatsanwalt. Eine meiner Aufgaben als ehrenamtlicher Kommunalpolitiker ist es, die Verwaltung und ihr Handeln zu kontrollieren. Nicht mehr aber auch nicht weniger.
„Ich mache hier doch keine N***r-Arbeit.“ – Der aktuelle Fall
Dieser Fall ist für mich unterteilt in einen arbeitsgerichtlichen Teil (Kündigung), zu dem ich mich nicht direkt äußern werde, da es aus gutem Grund Gewaltenteilung in Deutschland gibt, und einen Teil, der das Verhalten von Einzelpersonen, sowie die grundsätzliche Struktur der ZAB in Sachen Mitarbeiterführung und den Umgang mit dem Schutz der Mitarbeitenden vor Diskriminierung und Mobbing betrifft.
Zusammengedacht werden könnten beide Teile allerdings in dem Moment, wo man die der Kündigung zugrundeliegende vorgeworfene Minderleistung des Betroffenen mit der rassistischen Diskriminierung in Verbindung bringt. Wenn ich mich von meinen Vorgesetzten derart diskriminiert fühlen würde, dann könnte ich mit Sicherheit keine Höchstleistung abliefern.
Die Person ist für mich nach dem zweieinhalbstündigem Gespräch glaubwürdig. Das Protokoll ist für mich glaubwürdig. Es enthält Unterschriften von Kolleginnen und Kollegen an Stellen, die nicht darauf hindeuten, dass sie sich nicht über die Intention im Klaren waren, wie in der Infovorlage der Verwaltung behauptet wird.
Viele Vorwürfe aus dem Protokoll werden im arbeitsgerichtlichen Urteil bestätigt, bzw. aufgeführt.
Der Satz „Ich mache hier doch keine N***r-Arbeit!“ von einer vorgesetzten Person mit heller Hautfarbe gegenüber einem Mitarbeiter mit dunkler Hautfarbe in einer Behörde, die sich inhaltlich mit den Belangen von Menschen aus anderen Ländern befasst, ist niemals mit „Stress“ zu entschuldigen.
Dem Protokoll ist ebenfalls zu entnehmen, dass sich die betroffene Person von den übergeordneten Vorgesetzten mit ihren Sorgen und Beschwerden nicht ernstgenommen fühlte, dass sie Schwierigkeiten hatte, eine richtige Beschwerdestruktur zu finden.
Die vorgesetzte Teamleitung hat nach diesem Protokoll den Betroffenen systematisch gemobbt und gedemütigt und es gibt aufgrund abweichender (positiverer, besserer) Behandlung der anderen Mitarbeitenden durch die vorgesetzte Person durchaus die Berechtigung, das mit rassistischen Ressentiments deuten zu können. Jegliche Relativierung durch den Hinweis auf eine „stressige Situation“ halte ich für falsch.
„Die Vorgesetzte ist im dienstrechtlichen Verfahren darauf hingewiesen worden, dass diese Äußerung inakzeptabel ist. Der Vorgang wurde zu ihrer Personalakte genommen.“, so steht es in der Informationsvorlage der Verwaltung.
- Ein „Hinweis“ und ein Vermerk sind möglicherweise nicht ausreichend. Das vierzehnseitige Protokoll gibt Hinweise darauf, dass eine Überprüfung der Eignung der vorgesetzten Person für eine Leitungsstelle in der Zentralen Ausländerbehörde, die per definitionem mit Ausländern zu tun hat, geboten ist.
- In der ZAB hat es in den letzten 24 Monaten drei öffentlich gewordene Vorfälle gegeben, die mit Rassismus bzw. Menschenverachtung in Zusammenhang stehen. Ich erwarte das deutliche Eingeständnis, dass diese Quote für eine Behörde mit einer solchen sensiblen Aufgabe viel zu hoch ist.
- Aus dieser Erkenntnis müssen Strukturen im Bereich des Personalmanagements durch alle Leitungsebenen der ZAB hinterfragt werden. Die personalinterne Beschwerdekultur muss hinterfragt werden. Die Effektivität der Schulungen für die Mitarbeitenden muss hinterfragt werden. Schulungen im Bereich „Antidiskriminierung“ und „Antirassismus“ müssen zwingend implementiert werden und sind meines Erachtens eventuell wichtiger als „interkulturelle Fortbildungen“.
Es ist für mich im Übrigen kaum nachvollziehbar, dass sich die Stadtverwaltung erst nach Aufforderung durch die Richterin des Prozesses bei der von rassistischer Diskriminierung betroffenen Person um Verzeihung bat; ein Jahr nach den Vorfällen. Das widerspricht allen Regeln des guten menschlichen Miteinanders und ist für mich ein weiterer Beleg dafür, dass die Problematik „Rassismus“ bei der Stadtverwaltung nicht ausreichend erkannt wird. Der von rassistischer Diskriminierung betroffenen Person ist zu danken, dass sie den Mut gehabt hat, das öffentlich zu machen und sich so möglicherweise weiteren Anfeindungen auszusetzen. Es tut mir leid, dass die Person diese Erfahrungen in unserer Stadtverwaltung machen musste und nicht geschützt wurde.
„Mongo-Bongos, Kosovo-Indianer und Fraggles“ – Beispiele anderer menschenfeindlicher und rassistischer Vorfälle und Ereignisse in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung, nicht nur aber auch in der ZAB
Die offiziellen Statements der Stadtverwaltung im aktuellen Fall deuten darauf hin, dass das Thema und Problem „Rassismus“ nicht ausreichend erkannt wurde. Im Rahmen des aktuellen Vorfalls wurde ich von vielen Organisationen, Einzelpersonen, die ehrenamtlich tätig sind und Mitarbeitenden aus verschiedenen Bereichen und Leitungsebenen der Verwaltung angesprochen oder sprach diese von mir aus an.
In diesen Gesprächen wurden mir rassistische Vorfälle und Ereignisse aus verschiedenen Ämtern und Behörden dargelegt, die zum Teil direkt gegenüber geflüchteten Menschen oder in internen Gesprächen geäußert wurden. Diese einzelnen Beispiele machen klar, was mit Rassismus oder Alltagsrassismus gemeint ist und sie könnten in jeder anderen Organisation vergleichbar vorkommen:
- Geflüchtete Menschen wurden von einer Einzelperson dazu aufgefordert Deutsch zu sprechen, „weil hier Deutschland sei“.
- Geflüchteten Menschen wurde von einer Einzelperson vorgeworfen, dass sie als „Gesundheitstouristen“ hier wären, um sich medizinisch versorgen zu lassen
- Einzelne Mitarbeitende äußerten die Überzeugung, dass schwarze asylsuchende Frauen grundsätzlich alle Prostituierten seien.
- Eine Einzelperson verwandte folgende rassistische Begrifflichkeiten:
- Für geflüchtete Menschen afrikanischer Herkunft: „Mongo-Bongos“
- Für geflüchtete Menschen aus den Balkan-Staaten: „Kosovo-Indianer“
- Für geflüchtete Menschen, die eine Diagnose mit psychischer Beeinträchtigung haben (zum Beispiel Trauma): „Fraggles“
- Ein geflüchteter Mensch, der sich über bestimmte Sachverhalte beschwerte und rechtliche Schritte unternahm, wurde von einer Einzelperson darauf hingewiesen, dass „er auch wieder zurückgehen könne, wenn es ihm hier nicht gefällt“.
- Verwaltungsangestellte, ehrenamtliche Einzelpersonen und Mitarbeitende von Organisationen in der Geflüchtetenhilfe, die selber einen Migrationshintergrund haben, mit ausländischem Akzent sprechen oder eine dunklere Hautfarbe haben, schilderten, dass sie anders behandelt wurden, als blonde, hellhäutige Kolleginnen und Kollegen. Es wurde lauter mit Ihnen gesprochen, es wurde langsamer mit ihnen gesprochen, die Gespräche fanden nach ihrer Wahrnehmung nicht auf Augenhöhe statt und es wurde mindestens subtil unterstellt, dass sie eine mangelnde Kompetenz haben, obwohl diese zum Teil juristische oder sozialwissenschaftliche Studienabschlüsse haben.
Die Personen mit denen ich sprach, sind für mich glaubhaft. Es geht hier nicht um ein Gerichtsverfahren, weder werde ich die Namen der Organisationen und schon gar nicht der Einzelpersonen nennen, mit denen ich sprach. Die beschriebenen Vorfälle und Ereignisse werde ich ebenfalls keinem speziellen Amt und keiner Behörde der Stadt zuordnen.
Mir ist bewusst, dass das schlimme Beispiele sind. In keinem Fall möchte ich die Verwaltung pauschal verurteilen. Wenn wir über Rassismus sprechen, muss aber dargelegt werden, was Rassismus ist. Ich möchte der laut Verwaltungsvorlage vorherrschenden Meinung der Verwaltung gegenübertreten, die da sagt, dass es so etwas in der Stadtverwaltung nicht gäbe. Meine Intention ist es im Gegenteil, die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und die vielen externen ehren- und hauptamtlichen Menschen zu stärken, die rassistische Vorfälle nicht dulden wollen.
Auch wenn alle diese von mir genannten Vorfälle – und das ist nur eine Auswahl – nicht aktenkundig geworden sind, sind sie dadurch eben auch Beleg dafür, dass das derzeitige Beschwerdemanagement nicht ausreichend ist. Zum Teil äußerten Personen Angst vor Repressionen, wenn sie diese Vorfälle weiter geben, zum Teil hatten die Personen das Gefühl, das ja sowieso keine Konsequenzen erfolgen, da die Stadtverwaltung solche Vorfälle und Ereignisse nicht ernst nimmt und relativiert.
Damit sich das in Zukunft ändert, habe ich folgende mögliche Maßnahmen identifiziert, deren Umsetzung ich für geboten halte:
- Eine Stärkung und Erweiterung der Querschnittsaufgabe im Kommunalen Integrationszentrum
- Ein unabhängiges und transparentes Beschwerdemanagement inklusive unabhängiger Beschwerdestelle auf Grundlage des AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz)
- Verankerung der oben beschriebenen Maßnahmen in der Hauptsatzung (Vergleich §26 „Gleichstellungsbeauftragte“)
- Anonyme Befragungen von Verwaltungsmitarbeiterinnen und –mitarbeitern sowie der „Kundinnen und Kunden“, um Diskriminierungen und Rassismus, sowie mögliche zugrunde liegende Strukturen identifizieren zu können.
- Fortbildungen der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in den Bereichen „Antidiskriminierung“ und „Antirassismus“
- „Antidiskriminierung“ und „Antirassismus“ sollten als fundamentaler Ausbildungsinhalt im Rahmen des AGG implementiert werden
- Jährliche Berichte über diese Thematik und Problematik in den zuständigen politischen Gremien (Hauptausschuss, Integrationsrat)
- Erhöhung der Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Ausweitung der Angebote von externer Supervision und weiteren Maßnahmen.
Es gibt keine Verwaltung oder Organisation, die frei von Rassismus ist. Diese Erkenntnis sollte an erster Stelle stehen. Eine rassistische Äußerung macht aus einem Menschen noch keinen Rassisten, möglicherweise ist der Mensch sich gar nicht bewusst, dass er sich rassistisch geäußert oder gehandelt hat. Es ist wichtig darüber zu sprechen und Dinge deutlich zu benennen und nicht zu relativieren.
Die Zusammensetzung der Bevölkerung hat sich geändert, alleine in Bielefeld hat rund ein Drittel der Einwohner einen sogenannten Migrationshintergrund. Eine moderne Verwaltung in einer demokratischen Gesellschaft hat die Aufgabe, sich dem anzupassen und voranzugehen.
„Die kriegen hier eh kein Asyl!“ – Menschenfeindliche Strukturen in verschiedenen Bereichen der Stadtverwaltung
Ein eigener Punkt in der Infovorlage der Verwaltung behandelt das Renommee der Zentralen Ausländerbehörde. „Die Arbeit der ZAB Bielefeld gilt als richtungsweisend für die Bewältigung der Flüchtlingskrise im Land. Sie gilt nach wie vor als exzellent und vorbildlich und erfährt einen hohen Respekt und Anerkennung auf Landes-, Bundes- und auch auf europäischer Ebene.“
Das glaube ich so, wie es da steht. Gleichzeitig gibt es auch die Wahrnehmung der Menschen, die direkt mit der ZAB zu tun haben, also die geflüchteten Menschen und auch die Wahrnehmungen der externen ehrenamtlich und hauptamtlich helfenden Menschen. Die ist durchaus abweichend.
Geflüchtete Menschen berichten, dass sie im Zusammenhang mit der ZAB das Gefühl haben, ein Spielball in einer Maschinerie zu sein, die sie nicht verstehen: „Mit einem mal saß ich in einem Bus, von dem ich nicht wusste, wo er warum hinfährt“. Das ist nicht menschenfreundlich. Sehr viele geflüchtete Menschen berichten davon, dass sie wie Bittsteller behandelt werden. Es gibt den Vorwurf, dass Taschengeldsanktionen mit zu leichter Hand vorgenommen werden, dass das als Schikane empfunden wird.
Und es gibt von der ZAB eben aus der Zeit 2015/16 auch die Geschichten zu erzählen, wie Familien in der Hitze oder Kälte wortwörtlich tagelang draußen stehen mussten. Sie durften nicht rein, auch nicht nach Intervention von helfenden Menschen. Lapidar wurde gesagt „Die bekommen hier sowieso kein Asyl!“. Der zweite Aufenthaltsraum wurde erst nach längerer Zeit und nach intensiver Intervention durch die Helfenden geöffnet, so dass erst spät mehr geflüchtete Menschen ins Warme geholt werden konnten.
Insgesamt hat sich bei den ehrenamtlich Helfenden viel zu oft der Eindruck manifestiert, nur als störende Subjekte wahrgenommen zu werden und in ihrem Helfen eher behindert zu werden, als ermutigt. Kritik an der ZAB wurde zu oft nicht ernst genommen oder abgelehnt.
Aus anderen Ämtern und Behörden verlautet zum Beispiel, dass geflüchtete Menschen in unterschiedliche Aktenstapel einsortiert werden, zum „Lügner“, „immer zu spät Kommende“, etc.. Es wurde mir von verschiedenen Personen berichtet, dass Unterschriften von Geflüchteten zum Teil unter Druck eingefordert wurden, beispielsweise mit der Maßnahme, dass Dolmetscher zum Teil nicht angefordert wurden. Duldungen für bestimmte Personenkreise werden zum Teil nur sehr kurzfristig verlängert, diese Menschen werden also in einer permanenten Unsicherheit gehalten. Dabei gibt es Kettenduldungen, die zum Teil schon über mehrere Jahre gehen. Menschen aus dem nordafrikanischen Raum berichten, dass sie das Gefühl haben, anders behandelt zu werden, als andere.
Integration ist eben nicht nur mit Bleibeperspektive nötig, Integration findet jetzt statt, die Kinder gehen jetzt in die KiTa oder Schule. Gefahrenlagen in den Herkunftsländern und damit die Einschätzung der Bleibeperspektive können sich ändern. Wenn man bis dahin auf Integrationsleistungen verzichtet, wenn man jetzt nichts macht, verliert man Zeit.
Gleichzeitig erkenne ich ausdrücklich an, dass sowohl an der ZAB, als auch in allen anderen Ämtern und Behörden im Rahmen der krisenhaften Aufnahme und Unterbringung einer großen Zahl von geflüchteten Menschen ein starkes Bemühen zur fortlaufenden Verbesserung der Situation zu erkennen war. Nicht nur von bundesweit neun Millionen ehrenamtlichen Menschen wurde herausragendes geleistet, auch die überwältigende Mehrheit der Personen in den offiziellen Stellen taten ihr bestes und gingen darüber hinaus. Dafür an dieser Stelle noch einmal vielen Dank!
Abschließend möchte ich noch einmal ganz deutlich machen, dass es mir hier nicht um eine pauschale Verurteilung der ZAB, anderen Ämtern oder Behörden oder gar der Stadtverwaltung als Ganzes geht. Kritik, auch deutliche, muss erlaubt sein.
Ich habe mich über das erste Statement und diese Infovorlage geärgert, weil beide eigentlich nur aussagen „Es gibt hier nichts zu sehen, bitte gehen sie weiter!“. Und das ist falsch. Es gibt Rassismus in der Verwaltung und es gibt menschenunfreundliche Strukturen in der Verwaltung. Diese gilt es aufzudecken, zu benennen und zu ändern. Mit der Erkenntnis muss es anfangen.

By Tr0ja [CC BY-SA 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)%5D, from Wikimedia Commons

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