Wie ein Zuhörer öffentlich herabgewürdigt wurde und warum mich die Reaktion der Stadtspitze erschüttert

Was geschehen ist

Ein AfD-Ratsmitglied hat in einer Rede einen anwesenden Zuhörer persönlich angegriffen, herabgewürdigt und pathologisiert. Es fiel unter anderem der Satz: „Eine solche Realitätsverzerrung könnte aber von einer Psychose zeugen.“ Auf meine Intervention hin hat die Oberbürgermeisterin, die zum Zeitpunkt der Rede nicht die Sitzungsleitung hatte, nachträglich anhand der Audio-Aufzeichnung geprüft, ob dafür eine Ordnungsmaßnahme verhängt werden kann oder sollte.

Hier die Stellungnahme der Oberbürgermeisterin:


Man muss der Mitteilung der Oberbürgermeisterin eines lassen: Sie schafft Klarheit.

Klarheit darüber, dass die Messlatte inzwischen offenbar nicht mehr politische Kultur, sondern bloß rechtliche Mindestanforderungen sind. Das ist bemerkenswert niedrig angesetzt für das politische Leitungsorgan einer Großstadt.

Denn die eigentliche Botschaft dieser rechtlichen Bewertung lautet ja sinngemäß: Persönliche Herabsetzungen sind künftig weitgehend in Ordnung, solange man sie rhetorisch ausreichend abpolstert. Ein Konjunktiv hier, ein „könnte“ dort, dazu der Hinweis, es handle sich lediglich um eine Meinung. Und schon verwandelt sich die öffentliche Spekulation über eine „Psychose“ offenbar in einen zulässigen Beitrag demokratischer Debattenkultur. Der Konjunktiv als diplomatische Tarnkappe der Entgleisung.


Keine Debatte „unter Gleichen“

In der Mitteilung findet der Kontext der in Frage stehenden Herabwürdigung überhaupt keine Berücksichtigung:

  • 1. Der AfD-Redner leitete seine Ausführungen ausdrücklich mit dem Hinweis ein, er sei Psychologe.

Damit ist das eben nicht mehr bloß ein beiläufiger Satz wie „ich habe da mal ein Bauchgefühl“. Wer seine berufliche Expertise ausdrücklich voranstellt, verleiht seiner Aussage bewusst den Anschein fachlicher Autorität. Genau dadurch bekommt die anschließende Bemerkung ein anderes Gewicht. Mit anderen Worten: Die Aussage war eben keine spontane polemische Zuspitzung, sondern der bewusst erzeugte Anschein einer fachlichen Einordnung.

  • 2. Es handelt sich eben nicht um eine Auseinandersetzung von Ratsmitgliedern, die innerhalb der Regeln der Geschäftsordnung debattieren.

    Nun kann man auch unter solchen Umständen darüber befinden, ob persönliche Angriffe (Argumentum ad personam) hilfreich sind. Das ist hier aber müßig, denn die Situation war eine ganz andere: Ein Ratsmitglied mit Rederecht würdigt öffentlich einen Zuhörer herab, der sich in diesem Umfeld nicht wehren kann. Gerade dieser asymmetrische Charakter des Vorfalls hätte in die Bewertung einbezogen werden müssen. In der Mitteilung wird das Geschehen jedoch so gewertet, als hätte hier eine gewöhnliche politische Auseinandersetzung zwischen gleichberechtigten Beteiligten stattgefunden.

    Zuhörer*innen sind keine störende Kulisse demokratischer Prozesse. Sie sind Teil ihrer Öffentlichkeit. Gerade deshalb unterliegen sie in Ratssitzungen besonderen Einschränkungen: Sie dürfen weder Zwischenrufe tätigen noch unmittelbar reagieren oder sich verteidigen. Die Geschäftsordnung des Rates der Stadt Bielefeld verlangt im §19b von ihnen maximale Zurückhaltung.

    Genau daraus entsteht umgekehrt aber auch eine besondere Verantwortung der Sitzungsleitung.

    Denn wo Menschen institutionell zum Schweigen verpflichtet sind, darf persönliche Herabsetzung nicht einfach als gewöhnlicher Bestandteil politischer Debatten behandelt werden. Wer Rederecht hat, trägt Verantwortung gegenüber denen, die keines haben. Und wo sich Betroffene nicht selbst wehren dürfen, muss die Ordnung des demokratischen Verfahrens diese Schutzfunktion stellvertretend übernehmen.

    Die Bewertung in der Mitteilung blendet aus, dass hier gerade keine Debatte „unter Gleichen“ stattfand. Es handelte sich nicht um eine wechselseitige politische Auseinandersetzung, sondern um einen persönlichen Angriff eines Ratsmitglieds auf einen Zuhörer, der sich innerhalb der Sitzung weder äußern noch verteidigen durfte.


    Die politische Botschaft dieser Bewertung

    Die Passage des AfD-Ratsmitglieds war nicht spontan dahingesagt, sondern Teil einer sichtbar vorbereiteten und abgelesenen Rede. Das macht einen Unterschied. Wer etwas aufschreibt, formuliert, mitnimmt und im Rat bewusst vorträgt, handelt nicht aus einer momentanen emotionalen Überreaktion heraus. Es war keine Entgleisung im Affekt, vielmehr war es eine geplante rhetorische Setzung.

    Natürlich muss Politik harte Auseinandersetzungen aushalten. Natürlich darf polemisiert, zugespitzt und pointiert werden. Ein Stadtrat ist kein Meditationsseminar mit Redestein. Ich selbst spitze gerne zu. Aber zwischen politischer Zuspitzung und öffentlicher Pathologisierung anderer Menschen, die sich nicht wehren können, liegt eben doch noch ein Unterschied.

    Denn wenn nun ernsthaft die Linie vertreten wird, all das bewege sich problemlos innerhalb zulässiger Debattenkultur, solange man grammatikalisch vorsichtig genug formuliert, dann entsteht faktisch ein sehr weiter Raum für persönliche Herabsetzungen.

    Man muss künftig offenbar nur noch höflich genug beleidigen. Mich erschüttert die institutionelle Botschaft dahinter. Denn die Würde eines demokratischen Gremiums entsteht nicht dadurch, dass man gerade eben noch unterhalb strafrechtlicher Relevanz bleibt. Das ist kein besonders ambitionierter Maßstab für politische Kultur. Das ist die moralische Flughöhe eines Haftungsausschlusses.


    Die eigentliche Konsequenz

    Das AfD-Ratsmitglied hat sich bewusst einer Form politischer Herabsetzung bedient, die auf Entwürdigung statt Auseinandersetzung zielt. Das entspricht einer politischen Kommunikationsstrategie, mit der die AfD seit Jahren die Grenzen demokratischer Debattenkultur verschiebt.

    Die Einschätzung der Mitteilung schützt Zuhörer*innen nicht, obwohl gerade sie elementarer Teil des demokratischen Prozesses sind. Und ich finde, sie schützt auch nicht die Würde der Institution des Stadtrates. Mit dieser Bewertung des Vorfalls entsteht faktisch ein sehr weiter Raum für persönliche Herabsetzungen. Jegliche zukünftige Interventionen zur Ordnung stehen unter dem Diktum dieser Einschätzung, die meiner Auffassung nach leider kein Glanzstück der demokratischen Selbstachtung darstellt, sondern ein Beispiel von Hilflosigkeit der Institutionen gegenüber Angriffen auf demokratische Kultur und Prozesse.


    PS: Und im Übrigen bin ich der Meinung, dass die AfD verboten werden sollte. Denn viel gefährlicher als ein Verbotsverfahren gegen die AfD ist kein Verbotsverfahren gegen die AfD. Unterschreibe hier: NRW APPELL – AFD VERBOT JETZT


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