Die Paprika-Koalition verbessert die Situation der Transfergeldempfänger im Bereich der sogenannten „Kosten der Unterkunft (KdU)“, also bei den Zahlungen für die Wohnungsmiete. (Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschuss am 20.06.2017. Tagesordnung: http://anwendungen.bielefeld.de/bi/to0040.asp?__ksinr=5149)

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Ausgangspunkt: Der Regelsatz der KdU liegt in Bielefeld seit vielen Jahren bei 4,64€/m². Für diese Summe gibt es, wie sich jeder denken kann, kaum Wohnraum zu mieten. Der Wohnungsmarkt in Bielefeld ist leergefegt, derzeit haben wir einen Leerstand von unter 0,4%, was in absoluten Zahlen rund 750 Wohneinheiten entspricht. Von einem gesunden Wohnungsmarkt spricht man bei einem Leerstand von ca. 2-4%.

Rund 25% der Transfergeldempfänger zahlen von ihrem Geld, was dem Existenzminimum entspricht (welches man per definitionem nicht kürzen kann, weil man dann eigentlich nicht existieren kann), etwas zur Miete hinzu. Ich halte das für einen Skandal. Hier die sogenannte „Regelsatztorte“, die klar macht, wofür das Geld im einzelnen gedacht ist. Da ist eigentlich nichts über. (Quelle: HartzIV.org)

regelsatztorte2017

Zusätzlich zum Regelsatz gibt es noch eine ganze Reihe von sogenannten „Ausnahmetatbeständen“, die dem realen Wohnungsmarkt Rechnung trägt. So zum Beispiel wird der Energiestatus der Wohnung berücksichtigt und der Regelsatz dementsprechend erhöht. Folgende Tabelle Stand 06/2012:

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Bestimmte Personenkreise (Alleinerziehende, Alte, Menschen in besonderen Lebenslagen) werden ebenfalls berücksichtigt und können Erhöhungen bekommen. Jemand der Transfergeld erhält, muss ggf. bislang alle drei Monate nachweisen, dass er oder sie sich um eine günstigere Wohnung bemüht. Es werden sogenannte „Wirtschaftlichkeitsprüfungen“ vorgenommen, ob ein Umzug sich überhaupt lohnt (Kosten eines Umzuges vs. leicht höhere Miete).

Obiges ist alles thematisch nur angekratzt. Fazit: Es ist kompliziert.

Warum erhöhen wir nicht einfach den Regelsatz, wie viele fordern? Ganz einfach: Die Erhöhung des Regelsatzes sorgt nicht dafür, dass mehr Wohnungen frei sind. Die großen Wohnungsunternehmen würden ihre Grundmiete einfach auf den neuen Satz erhöhen. Folge: Nichts ändert sich, wir müssen nur mehr Geld ausgeben.

Daher haben wir uns dazu entschieden, an den „Ausnahmetatbeständen“ herumzuschrauben.

  • Wir erweitern die Regeln zur Wirtschaftlichkeitsprüfung vor Umzugsaufforderungen
  • Wir erleichtern beim Nachweis von Bemühungen um eine günstigere Wohnung und nehmen so psychischen Druck von den Betroffenen
  • Wir erleichtern die Situation von Menschen mit Behinderung oder mit Unterstützungs-/Pflegebedarf, z. B. bei den medizinischen Überprüfungen
  • Wir erhöhen den Klimabonus im Sinne einer Anpassung an die gestiegenen Herstellungskosten von energieeffizienten Neubauten marktgerecht

Wir haben bei allen Punkten klare Ziele vor Augen, wie dem Antrag zu entnehmen ist. Insgesamt stellen wir rund 600.000 € für diese Verbesserungen bereit. Wir beauftragen die Verwaltung mit der Konkretisierung zu den von uns gesetzten Rahmenbedingungen, da das exakte Ausrechnen höchst komplex ist.

Jetzt kann man natürlich zu dem Schluß kommen, dass das nicht reicht. Und das stimmt. Als dem Gesamthaushalt verantwortliche Koalition müssen wir jedoch auf das städtische Portemonnaie gucken. Mehr ist angesichts der Haushaltslage (Erinnerung: Wir befinden uns in der sogenannten Haushaltssicherung und werden von der Bezirksregierung kontrolliert) leider nicht möglich. Wir müssen zwingend bis 2022 den Haushalt konsolidieren, dieses Ziel darf nicht gefährdet werden, da wir sonst die Haushaltshoheit verlieren und übergeordnete Stellen über uns entscheiden.

Wir denken dennoch, dass unsere Massnahmen vielen Menschen eine große Erleichterung verschaffen werden.

KdUWB

Westfalen-Blatt, 20.06.2017

KdUNW

Neue Westfälische, 20.06.2017

 

Ein Gedanke zu “Kosten der Unterkunft

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